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BVerfG, 24.06.1985 - 1 BvR 298/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BAG, 21.04.1988 - 8 AZR 394/86
Keine Befugnis von Rechtsbeiständen zur Prozessvertretung vor den …
Soweit aus ihr folgt, daß Rechtsbeistände von der Prozeßvertretung vor den Arbeitsgerichten ausgeschlossen sind, stellt sie eine nach Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG zulässige Berufsausübungsregelung dar; hinsichtlich des Ausschlusses von der mündlichen Verhandlung hat dies das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. Beschluß vom 24. Juni 1985 - 1 BvR 298/85 - Rechtsbeistand 1985, 103).